Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Übertragung eines Unternehmens, die aufgrund eines Gesamtplans in mehreren Schritten erfolgt, bewirkt, dass die Beendigung einer vorliegenden Organschaft erst bei Abschluss aller Teilschritte fingiert wird, obwohl sie tatsächlich schon bei einem früheren Teilschritt erfolgte (Az. XI R 3/17).
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Quelle Datev: BFH zur Übertragung des Betriebsgrundstücks auf die bisherige Organgesellschaft i. R. der Organschaft als Geschäftsveräußerung
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