Der BFH hatte u. a. zu klären, ob eine Stiftung von Todes wegen bereits ab dem Todeszeitpunkt des Stifters oder erst ab der Erstellung der Satzung als gemeinnützig anzuerkennen ist (Az. V R 50/17).
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Quelle Datev: BFH zur Körperschaftsteuerpflicht von Stiftungen
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