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BFH: Abzinsung von Verbindlichkeiten im Jahr 2010 noch verfassungsgemäß

Der BFH sieht die Verpflichtung, unverzinsliche Betriebsschulden mit 5,5 % abzuzinsen, für Wirtschaftsjahre bis einschließlich 2010 als verfassungsgemäß an. Mit seinem Urteil hat er zudem einer nachträglich vereinbarten Verzinsung die steuerliche Anerkennung versagt (Az. X R 19/17).
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