Der BFH hat zur steuerrechtlichen Anerkennung einer Pensionsrückstellung und zur Wahrung des Schriftformgebots und Eindeutigkeitsgebots bei einer Abfindungsleistung Stellung genommen (Az. XI R 48/17).
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Quelle Datev: BFH: Abfindungsklausel und Eindeutigkeitsgebot (II)
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