Das FG Baden-Württemberg entschied, dass die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen auch Aufwendungen für eine statische Berechnung, die zur Durchführung der Handwerkerleistungen erforderlich ist, umfasst (Az. 1 K 1384/19).
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Quelle Datev: Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen umfasst Aufwendungen für statische Berechnung
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