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Stellungnahme zum Referentenentwurf „Meldepflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen“

Ab 01.07.2020 sind alle EU-Staaten aufgrund einer EU-Richtlinie zu einem automatischen Informationsaustausch über grenzüberschreitende Steuergestaltungen verpflichtet. Die BStBK hat zum Referentenentwurf Stellung genommen und dabei u. a. die kurze Stellungnahmefrist von nur zwei Arbeitstagen kritisiert.
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Quelle Datev: Stellungnahme zum Referentenentwurf „Meldepflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen“