Das FG Schleswig-Holstein entschied, dass bei einer Übertragung eines Mitunternehmeranteils unter Zurückbehaltung funktional wesentlichen Sonderbetriebsvermögens eine Aufdeckung der stillen Reserven – einschließlich derer im Firmenwert – zu erfolgen hat (Az. 4 K 83/16).
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Quelle Datev: Aufdeckung stiller Reserven bei Übertragung eines Mitunternehmeranteils
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