Das in der Lohnsteuerklasse IV mögliche Faktorverfahren, mit dem Arbeitslohn entsprechend der tatsächlichen Einkommensverhältnisse von Ehegatten besteuert werden kann, wird in der Praxis kaum genutzt. Dies ergibt sich aus einer Antwort der Bundesregierung (19/12857) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke.
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Quelle Datev: Faktorverfahren wird kaum genutzt
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