Die Bundesregierung will die missbräuchliche Praxis der Steuervermeidung durch sog. Share Deals beim Erwerb von Immobilien unterbinden. Dazu hat sie einen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes (19/13437) vorgelegt.
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Quelle Datev: Maßnahmen gegen „Share Deals“
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