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Maßnahmen gegen "Share Deals"

Die Bundesregierung will die missbräuchliche Praxis der Steuervermeidung durch sog. Share Deals beim Erwerb von Immobilien unterbinden. Dazu hat sie einen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes (19/13437) vorgelegt.
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Quelle Datev: Maßnahmen gegen „Share Deals“