Die für die Einräumung der Option ursprünglich angefallenen Anschaffungskosten sind bei Optionsausübung als Anschaffungsnebenkosten lt. BFH Teil der Anschaffungskosten der zum vereinbarten Basispreis erworbenen Aktien (Az. XI R 44/17).
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Quelle Datev: BFH: Gezahlte Optionsprämie als Teil der Anschaffungskosten der nach Optionsausübung zum Basispreis erworbenen Aktien
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