Fahrzeiten im Mannschaftsbus gehören für Sportler und Betreuer von Profi-Sportmannschaften zur Arbeitszeit. Das hat das FG Düsseldorf entschieden und eine Steuerfreiheit der ausgezahlten Lohnzuschläge bejaht (Az. 14 K 1653/17).
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Quelle Datev: Fahrten von Profisportlern im Mannschaftsbus können Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit sein
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