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Erfolgsaussichten bei Einsprüchen um versagte Nutzung von Verlusten

Auf der „Steuerfachtagung und Zukunftskongress Celle 2019″ kritisierte Michael Daumke, Leitender Regierungsdirektor a.D., dass das Zusammenspiel der Normen des § 8c und § 8d KStG es zunehmend schwer mache, Entscheidungen zu einer sachgerechten Verlustnutzung zu treffen. Die beiden Bestimmungen müssten zusammen gelesen werden.
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Quelle Datev: Erfolgsaussichten bei Einsprüchen um versagte Nutzung von Verlusten