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BFH: Prüfingenieure üben eine freiberufliche Tätigkeit aus

Prüfingenieure, die Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen durchführen, erzielen Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Voraussetzung ist allerdings, dass sie insoweit leitend und eigenverantwortlich tätig werden. Das hat der BFH entschieden (Az. VIII R 35/16).
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