Prüfingenieure, die Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen durchführen, erzielen Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Voraussetzung ist allerdings, dass sie insoweit leitend und eigenverantwortlich tätig werden. Das hat der BFH entschieden (Az. VIII R 35/16).
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Quelle Datev: BFH: Prüfingenieure üben eine freiberufliche Tätigkeit aus
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