Die Konzeption eines Windparks in Form von 13 vorgegründeten Personengesellschaften, die jeweils eine Windkraftanlage betreiben sollen, stellt nach Auffassung des FG Niedersachsen jedenfalls dann kein Steuerstundungsmodell dar, wenn das vorgefertigte Konzept, das sich ausschließlich an dänische Investoren richtete, weder auf im Inland erzielbare Steuervorteile oder einen im Inland entstehenden Steuerstundungseffekt aufbaut noch mit solchen Steuervorteilen oder Steuerstundungseffekten geworben wird (Az. 9 K 139/13).
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Quelle Datev: An ausländische Investoren gerichtete, modellhafte Investitionskonzeption zur Beteiligung an einem Windpark kein Steuerstundungsmodell
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