Unternehmer können sich bei ratenweise vergüteten Vermittlungsleistungen auf eine unmittelbare Anwendung von Art. 64 Abs. 1 MwStSystRL berufen. Dies entschied der BFH (Az. V R 8/19).
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Quelle Datev: BFH: Steuerentstehung bei ratenweise vergüteten Vermittlungsleistungen
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