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DStV stellt klar: Steuerberater sind keine „Auftragsverarbeiter“ nach DSGVO

Der DStV geht ebenso wie die BStBK davon aus, dass Steuerberater, die Löhne und Gehälter abrechnen, keine nur weisungsgebundenen Auftragsverarbeiter i. S. d. Datenschutzgrundverordnung sind. Anders sehen dies einzelne Landesdatenschutzbehörden.
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Quelle Datev: DStV stellt klar: Steuerberater sind keine „Auftragsverarbeiter“ nach DSGVO