Der DStV geht ebenso wie die BStBK davon aus, dass Steuerberater, die Löhne und Gehälter abrechnen, keine nur weisungsgebundenen Auftragsverarbeiter i. S. d. Datenschutzgrundverordnung sind. Anders sehen dies einzelne Landesdatenschutzbehörden.
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Quelle Datev: DStV stellt klar: Steuerberater sind keine „Auftragsverarbeiter“ nach DSGVO
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