Seit März 2015 bearbeitet die Bundesagentur für Arbeit in Recklinghausen bundesweit alle Inkasso-Fälle, die Kindergeld betreffen. Die Behörde entscheidet u. a. über Anträge auf Stundung und Erlass von Kindergeldrückforderungsansprüchen. Nach Auffassung des FG Düsseldorf ist der Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit in Recklinghausen hierzu nicht berechtigt (Az. 10 K 3317/18).
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Quelle Datev: Inkasso-Service der Familienkassen unzureichend geregelt
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