Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob die Dauer der betrieblichen Förderung, das Vorhandensein eines eigenen Geschäftsbetriebs und die Intention beim Beteiligungserwerb Einfluss auf eine zunächst im Privatvermögen gehaltene GmbH-Beteiligung als notwendiges Betriebsvermögen eines Einzelunternehmens haben (Az. X R 38/17).
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Quelle Datev: BFH zur Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft als notwendiges Betriebsvermögen eines Einzelgewerbetreibenden
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