Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob aus Guthaben bei Prepaid-Verträgen Umsatzsteuer abzuführen ist, soweit der Kunde die Guthaben während der Vertragsdauer nicht nutzt oder genutzt hat und der Provider sie nicht zurückerstattet hat, wenn der Kunde die Guthaben während der Vertragsdauer für verschiedene Leistungen seines Providers und von Drittanbietern hätte einsetzen können (Az. XI R 4/17).
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Quelle Datev: BFH zur Besteuerung der dem Provider bei Prepaid-Verträgen endgültig verbliebenen Restguthaben
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