Home » Steuer News » BFH: Kein Verlustausgleich mit Kirchensteuer-Erstattungsüberhang

Aktuelles

BFH: Kein Verlustausgleich mit Kirchensteuer-Erstattungsüberhang

Ein Erstattungsüberhang aus zurückgezahlter Kirchensteuer kann nicht mit Verlustvorträgen ausgeglichen werden und ist daher als Einkommen zu versteuern, wie der BFH entschieden hat (Az. IX R 34/17)
───────────────────────────

Quelle Datev: BFH: Kein Verlustausgleich mit Kirchensteuer-Erstattungsüberhang