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BFH: Kein Herstellerprivileg für die Herstellung von sog. Kuppelprodukten

Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob das bei der Herstellung von Tierfett zwangsläufig anfallende Tiermehl ein sog. „Kuppelprodukt“ ist, welches bei der Berechnung des Umfangs der Steuerbefreiung gem. § 26 EnergieStG außer Acht zu lassen ist (Az. VII R 13/18).
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