Das VG Sigmaringen entschied, dass ein Wohnmobil nicht nach der Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde Kressbronn am Bodensee besteuert werden kann (Az. 9 K 369/19).
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Quelle Datev: Wohnmobile nicht von Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde Kressbronn erfasst
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