Das FG Schleswig-Holstein hat zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung von erhaltenen Pflegegeldern, welche der Betreiber eines privaten Seniorenheims erhält, und zur umsatzsteuerlichen Behandlung verschiedener Einnahmen in diesem Zusammenhang Stellung genommen (Az. 4 V 135/17).
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Quelle Datev: Steuerbefreiung beim Betrieb einer privaten Seniorenwohnanlage
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