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Das im Trust angelegte Vermögen gehört im Falle des Todes des Erblassers zum Nachlass und unterliegt der Erbschaftsteuer

Behält sich die Erblasserin eine umfassende Vermögensverfügungsbefugnis vor, geht das eingebrachte Vermögen lt. FG Schleswig-Holstein nicht auf den Trust über, da der Trust über das Vermögen im Verhältnis zum Errichter nicht tatsächlich und rechtlich frei verfügen kann (Az. 3 K 41/17).
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Quelle Datev: Das im Trust angelegte Vermögen gehört im Falle des Todes des Erblassers zum Nachlass und unterliegt der Erbschaftsteuer