Der BFH hat u. a. zu der Frage Stellung genommen, ob sich im Fall der Verschmelzung einer GmbH auf ihren Alleingesellschafter der Übernahmegewinn durch den Wegfall einer nicht mehr werthaltigen Forderung des Gesellschafters aus einem Gesellschafterdarlehen (Konfusion) auch dann erhöht, wenn die Forderung zum Privatvermögen des Gesellschafters gehörte und sich die Wertminderung daher nicht ertragsteuermindernd ausgewirkt hat (Az. X R 23/16).
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Quelle Datev: BFH: Verschmelzung einer Kapitalgesellschaft auf ihren Gesellschafter
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