Das FG Düsseldorf hat zu der steuerlichen Behandlung einer Gestaltung Stellung genommen, bei der mittels eines sog. Bondstrippings der Unterschied zwischen dem Abgeltungssteuersatz und dem individuellen Einkommensteuertarif genutzt werden sollte, um Steuervorteile zu erlangen (Az. 1 K 2163/16).
───────────────────────────
Quelle Datev: Rechtliche Gestaltung im Zusammenhang mit Bondstripping kann missbräuchlich sein
Home » Steuer News » Rechtliche Gestaltung im Zusammenhang mit Bondstripping kann missbräuchlich sein