Nach Maßgabe der summarischen Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Steuerfestsetzungen im Verfahren um eine AdV ist ernstlich zweifelhaft, ob der Vorsteuerabzug aus Rechnungen im sog. Niedrigpreissegment hinsichtlich der Leistungsbeschreibung voraussetzt, dass die Art der gelieferten Gegenstände mit ihrer handelsüblichen Bezeichnung angegeben wird oder ob insoweit die Angabe der Warengattung („Hosen“, „Blusen“, „Pulli“) ausreicht. So der BFH (Az. XI B 13/19).
───────────────────────────
Quelle Datev: BFH zur Leistungsbeschreibung bei Waren im Niedrigpreissegment
Home » Steuer News » BFH zur Leistungsbeschreibung bei Waren im Niedrigpreissegment