Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob Steueransprüche, die durch während eines laufenden Insolvenzverfahrens erzielte Einnahmen begründet, aber erst nach Beendigung des Insolvenzverfahrens festgesetzt worden sind, gegenüber dem Schuldner geltend gemacht und durchgesetzt werden können (Az. IX R 21/17).
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Quelle Datev: BFH zur Nachhaftung des Schuldners für vom Insolvenzverwalter nicht erfüllte Masseverbindlichkeiten
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