Das Gericht der Europäischen Union bestätigt den Beschluss der Kommission über die staatliche Beihilfe Deutschlands zugunsten des Nürburgrings (Rs. T-353/15, T-373/15).
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Quelle Datev: Beschluss der EU-Kommission über staatliche Beihilfe Deutschlands zugunsten des Nürburgrings bestätigt
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