Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob das ererbte Betriebsvermögen (sog. Familien-Kapitalgesellschaft) die Voraussetzungen für die Steuerbegünstigung nach § 13a, §13b ErbStG erfüllt (Az. II R 25/16).
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Quelle Datev: BFH: Steuerbegünstigtes Vermögen aufgrund einer Poolvereinbarung bei einer Kapitalgesellschaft
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