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BFH: Keine Gewinnerhöhung durch Aufzinsung des Körperschaftsteuerguthabens nach formwechselnder Umwandlung in eine Personengesellschaft

Der BFH hatte zu klären, ob bei der Klägerin, einer GmbH & Co. KG, nach formwechselnder Umwandlung der Ertrag aus der Aufzinsung des Körperschaftsteuerguthabens gewinnerhöhend zu berücksichtigen ist oder ob § 37 Abs. 7 Satz 1 KStG analog auch nach Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft anwendbar ist (Az. I R 56/16).
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Quelle Datev: BFH: Keine Gewinnerhöhung durch Aufzinsung des Körperschaftsteuerguthabens nach formwechselnder Umwandlung in eine Personengesellschaft