Das Ausgleichsverbot für Verluste aus gewerblicher Tierhaltung gilt auch, wenn bei der Aufzucht und Ausbildung von Pferden die Tiere mangels eigener Flächen in Pferdepensionen untergebracht sind. Dies entschied das FG Münster (Az. 10 K 1145/18).
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Quelle Datev: Kein Verlustausgleich bei Pferdehaltung ohne eigene Flächen
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