Der BFH hat sich mit der Frage beschäftigt, wie sich eine mögliche Anzeigepflichtverletzung nach § 19 Abs. 2 Nr. 4 GrEStG auf die Festsetzungsfrist auswirkt (Az. II R 39/16).
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Quelle Datev: BFH zur grunderwerbsteuerrechtlichen Anzeigepflicht bei einer steuerbegünstigten Grundstückseinbringung in eine Gesamthand
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