Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob das testamentarisch eingeräumte Übernahmerecht für ein Grundstück gegen Zahlung eines Geldbetrags in Höhe des Verkehrswerts die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 2 Satz 1 GrEStG erfüllt (Az. II R 7/16).
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Quelle Datev: BFH zur Grunderwerbsteuerpflicht für ein Kaufrechtsvermächtnis
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