Das FG Münster entschied, dass die Nutzung eines Kontos des minderjährigen Kindes durch den Vater zur Abwicklung seines betrieblichen Zahlungsverkehrs nicht dazu führt, dass das Kind durch einen Duldungsbescheid für rückständige Steuern des Vaters in Anspruch genommen werden kann (Az. 7 K 2071/18).
───────────────────────────
Quelle Datev: Keine Inanspruchnahme Minderjährige bei Kontenleihe
Home » Steuer News » Keine Inanspruchnahme Minderjährige bei Kontenleihe