Das FG Münster hat entschieden, dass die anteilig auf die Garage eines Arbeitnehmers entfallenden Grundstückskosten nicht den geldwerten Vorteil für die Überlassung eines Fahrzeugs durch den Arbeitgeber mindern (Az. 10 K 2990/17).
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Quelle Datev: Garagenkosten mindern Nutzungswert des Fahrzeugs nicht
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