Das Schreiben behandelt die Anwendung der BFH-Urteile vom 16. September 2004 und vom 17. April 2018 (Az. IV C 1 – S-2211 / 16 / 10003 :005).
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Quelle Datev: Vermietung eines Arbeitszimmers oder einer als Homeoffice genutzten Wohnung an den Arbeitgeber
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