Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Sterbegeld, welches eine Pensionskasse an Erben zahlt, die nicht zugleich „Hinterbliebene“ sind, der Einkommensteuer unterliegt (Az. 15 K 2439/18 E).
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Quelle Datev: Auszahlung von Sterbegeld an einen Erben, der kein „Hinterbliebener“ ist, unterliegt der Einkommensteuer
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