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"Zuhause im Glück" – Renovierungsleistungen sind einkommensteuerpflichtig

Der Teilnehmer an der Doku-Reality-Show „Zuhause im Glück“ muss die bei ihm durchgeführten Renovierungen als geldwerten Vorteil versteuern. Dies hat das FG Köln im vorläufigen Rechtsschutz entschieden (Az. 1 V 2304/18).
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Quelle Datev: „Zuhause im Glück“ – Renovierungsleistungen sind einkommensteuerpflichtig