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Therapiehund als Arbeitsmittel einer Lehrerin

Aufwendungen für einen Therapiehund können bei Lehrern zu den abzugsfähigen Werbungskosten gehören. Dies hat das FG Münster entschieden (Az. 10 K 2852/18).
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Quelle Datev: Therapiehund als Arbeitsmittel einer Lehrerin