Ernstlich zweifelhaft ist, ob der Vorsteuerabzug aus Rechnungen im Niedrigpreissegment hinsichtlich der Leistungsbeschreibung voraussetzt, dass die Art der gelieferten Gegenstände mit ihrer handelsüblichen Bezeichnung angegeben wird oder ob insoweit die Angabe der Warengattung („Hosen“, „Blusen“, „Pulli“) ausreicht. So der BFH (Az. V B 3/19).
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Quelle Datev: BFH: Aussetzung der Vollziehung; Leistungsbeschreibung bei Waren im Niedrigpreissegment
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