Der BFH hat entschieden, dass der Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft ständiger Vertreter sein kann. Dies führt zur beschränkten Körperschaftsteuerpflicht des ausländischen Unternehmens, selbst wenn dieses im Inland keine Betriebsstätte unterhält (Az. I R 54/16).
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Quelle Datev: BFH: Organ einer Kapitalgesellschaft kann ständiger Vertreter sein
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