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BFH: Organ einer Kapitalgesellschaft kann ständiger Vertreter sein

Der BFH hat entschieden, dass der Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft ständiger Vertreter sein kann. Dies führt zur beschränkten Körperschaftsteuerpflicht des ausländischen Unternehmens, selbst wenn dieses im Inland keine Betriebsstätte unterhält (Az. I R 54/16).
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