Der BFH hat entschieden, dass eine auf ausländischem Recht beruhende Buchführungspflicht eines Steuerpflichtigen zugleich als Mitwirkungspflicht im (inländischen) Steuerverfahren zu beurteilen ist (Az. I R 81/16).
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Quelle Datev: BFH: Maßgeblichkeit ausländischer Buchführungspflichten im deutschen Besteuerungsverfahren
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