Der BFH hatte zu entscheiden, ob eine Pflanzenlieferung eine dem ermäßigten Steuersatz unterliegende selbständige Leistung oder eine unselbständige Nebenleistung zu den dem Regelsteuersatz unterliegenden Einpflanz-, Pflege- und Anwachsgarantieleistungen darstellt (Az. V R 22/17).
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Quelle Datev: BFH: Pflanzenlieferungen für eine Gartenanlage
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