Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob der Herstellungsbeginn frühestens mit Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages erfolgt ist oder bereits bei Verträgen über Planungsleistungen (Az. III R 22/17).
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Quelle Datev: BFH zum Beginn der Gebäudeherstellung im Investitionszulagenrecht
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