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Im Rahmen eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs vereinbarte Ausgleichszahlungen sind einkommensteuerrechtlich Werbungkosten

Das FG Baden-Württemberg entschied, dass im Rahmen eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs vereinbarte Ausgleichszahlungen einkommensteuerrechtlich Werbungskosten sind (Az. 10 K 3881/16).
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