Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob bei Aufnahme eines über eine Lebensversicherung abgesicherten Darlehens, welches sodann der Ehefrau zur Sicherung ihres Wertpapierdepots zinslos zur Verfügung gestellt wird, eine Steuerpflicht der Erträge der Lebensversicherung nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG eintritt (Az. VIII R 3/15).
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Quelle Datev: BFH zur Steuerpflicht von Zinsen aus Lebensversicherungen – Keine steuerschädliche Verwendung eines Darlehens bei der Gewährung eines zinslosen Darlehens
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