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BFH: Unterhaltsrente für ein im eigenen Haushalt lebendes Kind

Der BFH hatte zu entscheiden, ob Zahlungen der Eltern an das auswärts untergebrachte Kind auf dessen tatsächlichen Lebensbedarf über monatlich gewährte Unterhaltsrenten hinaus bei der Frage der „höchsten Unterhaltsrente“ i. S. des § 64 Abs. 3 EStG zu berücksichtigen sind (Az. III R 45/17).
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Quelle Datev: BFH: Unterhaltsrente für ein im eigenen Haushalt lebendes Kind