Der BFH hatte u. a. zu entscheiden, ob ein im Rahmen einer mittelbaren Organschaft beim Organträger gebildeter aktiver steuerlicher Ausgleichsposten bei Verschmelzung der Organgesellschaft auf die Zwischengesellschaft aufzulösen ist (Az. I R 16/16).
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Quelle Datev: BFH: Übertragungsgewinn aus Aufwärtsverschmelzung im Organschaftsfall
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