Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob die vom Arbeitgeber getragenen Aufwendungen für die Teilnahme seiner Arbeitnehmer an einwöchigen Seminaren zur Vermittlung grundlegender Erkenntnisse über einen gesunden Lebensstil (sog. Sensibilisierungswoche) im Rahmen eines ganzheitlichen Personalentwicklungsprogramms Arbeitslohn sind (Az. VI R 10/17).
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Quelle Datev: BFH: „Sensibilisierungswoche“ als Arbeitslohn
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